Mit den Öffentlichen
Das Krankenhaus St. Marienstift liegt im Stadtteil Stadtfeld-West.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns mit der Buslinie 72 (Haltestelle: Marienstift) sowie mit den Straßenbahnlinien 3 und 4 (Haltestelle: Albert-Vater-Straße).
Wann fährt die nächste Straßenbahn/der nächste Bus?
Hier geht es zu den Seiten der Magdeburger Verkehrsbetriebe:
Parken bei uns
Patienten und Besuchern steht ein Parkplatz direkt auf dem Gelände des Krankenhauses in der Harsdorfer Straße 30 zur Verfügung.
Diesen Parkplatz befahren Sie über eine Schranke. Für die Einfahrt auf das Gelände bitte den Knopf drücken. Sollte der Parkplatz belegt sein, wird dies angezeigt.
Die Parkgebühr entrichten Sie bitte vor Ausfahrt am Parkautomaten am Nebeneingang des Krankenhause (Beschilderung folgen).
Mit dem Pkw
Von der Autobahn A2 kommend, nehmen Sie die Abfahrt "Magdeburg" und fahren in Richtung Magdeburg/Zentrum über den Magdeburger Ring. Hier nehmen Sie die Abfahrt "Albert-Vater-Straße". Bitte die rechte Spur benutzen und rechts abbiegen in die Albert-Vater-Straße. Nach ca. 2 km kommen Sie an die Kreuzung zum Europaring. Hier bitte an der Ampel links abbiegen.
Von der Autobahn A14 kommend, nehmen Sie die Abfahrt " B1/ Stadtfeld" und fahren in Richtung Albert-Vater-Straße. An der Kreuzung zum Europaring biegen Sie bitte rechts ab.
Von hier aus können Sie das Krankenhaus bereits gut auf der rechten Seite erkennen. Die Harsdorfer Straße, in die Sie nach der zweiten Ampel rechts abbiegen, liegt nur noch wenige 100 Meter entfernt.
Die Einfahrt zum Krankenhaus und zum Parkplatz erkennen Sie am großen Banner.
Parkgebühren
Die Parkgebühren, die Sie bei der Ausfahrt am Kassenautomaten (sh. Beschilderung) entrichten, sind wie folgt:
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Ausfahrt innerhalb von 30 Minuten kostenlos.
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je weitere angefangene Stunde 1,00 €
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Tageshöchstsatz 12,00 €
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Verlust des Parktickets 20,00 €
Nach dem Bezahlvorgang müssen Sie das Parkgelände innerhalb von 15 Minuten verlassen haben.
Außerhalb des ausgewiesenen Parkplatzes besteht auf dem gesamten Krankenhausgelände Parkverbot.
Bitte parken Sie nicht auf den gekennzeichneten Feuerwehrzufahrtsflächen. Rechtwidrig abgestellte Fahrzeuge können ggf. kostenpflichtig abgeschleppt werden.